16.12.2008
Prüfungsstress an der Uni
Das Wintersemester geht schön langsam dem Ende zu. Naturgemäß finden jetzt und im Jänner zahlreiche Prüfungen statt. Ich wünsche allen Studierenden viel Erfolg für diese Prüfungen. Bei Prüfungen und der Zeugnisausstellung werden die Rechte der Studierenden manchmal mit Füßen getreten. Deshalb möchte ich auf folgende Rechte hinweisen:
Studierenden haben das Recht innerhalb von sechs Monaten nach Ablegen einer Prüfung in diese Arbeit Einsicht zu nehmen. Weiters sind die Studierenden berechtigt, die gesamten Prüfungsprotokolle und Beurteilungsunterlagen zu kopieren. (§ 84 Abs. 1,2 UG 02).
Die Ausstellung der Zeugnisse (also der Scheine) hat „unverzüglich, jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistungen auszustellen“ sind. (§ 75 Abs. 4 UG 02).
Solltest du dich bei Prüfungen ungerecht behandelt fühlen, kannst du dich jederzeit an mich wenden. Schreib einfach ein Mail an thomas.gegenhuber@oeh.jku.at.
